FirePublications Feuerwehrpresse

FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch
Brandschutz/Rettungsdienst
 

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (ALGB)
Anhang: Kostensätze und Gebühren
 

Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (ALGB) beschreiben die Leistungsbedingungen zur Nutzung von Bild- und Textmaterial der FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch.
Sie gelten für alle von uns durchgeführten sowie im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung durchzuführenden Aufträge, Angebote, Lieferungen sowie für alle von uns erbrachten Leistungen.
Eine Ablehnung unserer Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (ALGB) erlangt nur durch umgehende Rücksendung des jeweils gelieferten Text- und/oder Bildmaterials beziehungsweise durch schriftlichen Widerspruch innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.
Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Besteller/Kunde diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (ALGB) gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie haben Vorrang vor eventuell abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Besteller/Kunde).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden gelten darüber hinaus nur bei schriftlicher Bestätigung durch die FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch.
 

Lieferung von Text- und Bildmaterial
Eigentums- und Nutzungsrechte

Das übersandte Text- und/oder Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Presse- und Werbeagentur Wolfgang Jendsch. Es wird ausschließlich und lediglich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtes vorübergehend zur Verfügung gestellt und ist innerhalb der auf der Auftragsbestätigung beziehungsweise auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart innerhalb der genannten Frist vollständig und unversehrt zurückzugeben.
Bildmaterial, an dem der Besteller/Kunde vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht mit Honorarvereinbarung erworben hat ohne es zu nutzen, ist innerhalb von 90 Tagen (drei Monate) nach Übersendung zurückzugeben. Eine weitergehende Frist kann zu gegebenenfalls erweiterten Nutzungs- und Honorarbedingungen vereinbart werden.

Reklamationen, die den Inhalt unserer Übersendungen von Text- und Bildmaterial betreffen - insbesonders fehlende Bilder oder Textteile sowie der qualitative Zustand des Bildmaterials -, sind der FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch innerhalb von 48 Stunden nach Empfang telefonisch und danach schriftlich mitzuteilen.
Bei unterlassener oder verspäteter Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.

Das Text- und/oder Bildmaterial ist grundsätzlich nur zu dem(n) im Auftrag detailliert angegebenen und per Auftragsbestätigung und Lieferschein bestätigtem(n) Verwendungszweck(en) sowie zur einmaligen Nutzung/Veröffentlichung oder - je nach Vereinbarung - zur Archivierung freigegeben.
Die Einräumung von erweiterten Nutzungsrechten (auch Exklusivrechten) bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Entsprechen die Angaben des Bestellers/Kunden nicht der mitgeteilten Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis durch die FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch als nicht erteilt. Damit ist die Agentur zugleich von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
Jede weitere Nutzung unseres Text- und Bildmaterials ist zudem honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere für Zweitverwertungen und Zweitveröffentlichungen, Bearbeitung/Umgestaltung von Veröffentlichungen, Digitalisierung von Text- und Bildmaterial (zum Beispiel auf CD-ROM, Mikrofilm) sowie für die Wiedergabe unseres Text- und Bildmaterials im Internet und/oder in Online-Datenbanken und -Archiven.

Mit der Absendung unseres Text- und/oder Bildmaterials geht die Gefahr auf den Besteller über. Beanstandungen den Inhalt der Sendung betreffend sind unverzüglich nach Erhalt den zuständigen Stellen (zum Beispiel Post, Frachtunternehmen) geltend zu machen.
Die Kosten für besondere Versendungsformen (z.B. Luftfracht, IC-Kurier, Taxi, u.a.) trägt der Besteller/Kunde. Der Besteller/Kunde trägt auch die Kosten der ordnungsgemäßen Rücksendung.
 

Text- und Bildhonorare

Jede Verwendung des überlassenen Text- und/oder Bildmaterials ist honorarpflichtig -, auch dann, wenn dieses nur teilweise oder in abgeänderter Form verwendet wurde: zum Beispiel zur Information, als Zitat, als Verwendung als Arbeitsvorlage, im Rahmen einer Fotomontage, bei Verwendung für Layoutzwecke, bei Präsentationen, bei Verwendung von Bilddetails, und anderes.
Honorarfreiheit muss in jedem Fall schriftlich bestätigt sein.

Das Text- und/oder Bildhonorar wird generell vor der Verwendung von Text- und/oder Bildmaterial vereinbart und richtet sich in der Regel nach Verwendungszweck (grundsätzliche Nutzung), Art und Umfang der Nutzung, Auflagenhöhe und Aufmachung (zum Beispiel als Titelbild). Angaben darüber sind vom Besteller/Kunden bereits mit der Anforderung, spätestens jedoch mit der Auftragserteilung detailliert mitzuteilen.
Falls eine vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung des überlassenen Text- und/oder Bildmaterials nicht erfolgt, wird ein bereits vereinbartes und gezahltes Honorar nicht zurück erstattet. Ist eine Honorarzahlung nicht erfolgt, fällt ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars an.

Erfolgte seitens des Bestellers/Kunden keine vorherige Honoraranfrage und wurde eine Honorarvereinbarung vor Verwendung des Text- und/oder Bildmaterials zwischen dem Besteller/Kunden und der Presse- und Werbeagentur Wolfgang Jendsch nicht getroffen, so bemisst sich das Honorar für nichtexklusive Veröffentlichungen nach den
Empfehlungen der "Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten" (MFJ) beziehungsweise den
Empfehlungen des "Deutschen Journalisten-Verbandes" (DJV).
Für exklusive Veröffentlichungen gelten in der Regel Sonderbestimmungen.
Für Fotos werden die Empfehlungen der "Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" (MFM/BVPA) zu Grunde gelegt.

Auftragsarbeiten werden - je nach Vereinbarung - neben den Honorarsätzen für redaktionelle und/oder künstlerische Leistungen auf der Grundlage von Tagessätzen ausgeführt, denen Reisekosten, Spesen sowie die Material- und Laborkosten (1) hinzuzurechnen sind. Darüber hinaus werden außergewöhnliche Kosten, zum Beispiel für Fotomodelle, Dolmetscher, Hilfskräfte, Leihgebühren für Requisiten, aufwendiger technischer Bedarf (insbesonders Studio, außergewöhnlicher Beleuchtungsaufwand, Bauaufwand) gesondert berechnet. Für erschwerende und/oder besonders gefährliche Arbeitsumstände können Aufschläge berechnet werden.

Das vereinbarte Honorar gilt nur für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und das angegebene Verbreitungsgebiet. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Wird ein mit unserem Bild- und/oder Textmaterial (Layout) ausgestattetes Objekt - zum Beispiel ein Buch, ein Plakat, ein Prospekt oder eine gestaltete Veröffentlichung - in einem anderen Medium abgebildet (zum Beispiel in einer Werbeanzeige, in einer anderweitigen Veröffentlichung, auf einer Internetseite), so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv/Layout - unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild/Layout im ursprünglichen Verwendungszusammenhang - erneut Honorar fällig. Dies gilt insbesonders bei der Nutzung solcher Veröffentlichungen zu Werbezwecken sowie bei der Nutzung auf Internetseiten.
Grundsätzlich hat der Besteller/Kunde sowie der Verwender die FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen.

Bei unberechtigter Verwendung oder bei Weitergabe des überlassenen Text- und/oder Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche und Forderungen eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorarsatzes fällig.
Gleiches gilt bei tendenzfremder Verwendung.
Ein vertragswidrig unterlassener Bildquellennachweis (z.B. "Bild: Wolfgang Jendsch"; "Foto: FirePublications Wolfgang Jendsch") führt zu einem Zuschlag in Höhe von 100 Prozent auf das vereinbarte Bildhonorar beziehungsweise auf das allgemein übliche Bildhonorar laut MFJ, DJV und MFM/BVPA.
 

Gebühren

Für die Zusammenstellung von Text- und/oder Bildmaterial aus unserem Archiv sowie für alle Text- und/oder Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten erhoben, die sich nach dem Arbeitsaufwand (Stunden) richtet und die mit dem Nutzungshonorar nicht verrechnet werden. Mit der Begleichung der Gebühren/Versandkosten erwirbt der Besteller/Kunde weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte an dem von uns übersandten Text- und/oder Bildmaterial.

Zur Veröffentlichung überlassene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungskosten höchstens 90 Tage (drei Monate) ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt (Leihfrist). Darüber hinaus gelten die auf dem Lieferschein ausgewiesenen Termine.
Ausnahmen müssen gesondert vereinbart werden.

Bei Überschreiten der vereinbarten und auf dem Lieferschein angegebenen Leihfrist wird eine Blockierungsgebühr pro Bild und Tag (2) erhoben (siehe auch Abschnitt "Gebühren und Kostensätze" dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen).
Bei Verlust oder Beschädigung von Bildmaterial sowie von Diarahmen und Versandtaschen (3) wird Schadensersatz berechnet (siehe auch Abschnitt "Gebühren und Kostensätze" dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen). Die FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch hat in diesen Fällen die tatsächliche Höhe des ihr entstandenen Schadens nicht gesondert nachzuweisen.
Mit der Bezahlung dieser Gebühren werden vom Besteller/Kunden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte erworben.

Text- und/oder Bildmaterial, das wir unter der Bezeichnung "Informationstext" oder "Informationsmotiv" überlassen, unterliegt lediglich eingeschränkten Rechten. Eine Nutzung ist in besonderer Weise zu vereinbaren. Bei Verwendung solcher Art Material berechnen wir ein Informationshonorar zuzüglich der eventuell zu zahlenden Honorarkosten an den Urheber (Text- und/oder Bildautor).
Vermittlungsgebühren für die Beschaffung und Übersendung von Informationen und Fremdmaterial berechnen wir nach dem uns entstandenen zeitlichen und materiellen Aufwand.

Zahlungsbedingungen

Unsere Honorare verstehen sich rein netto zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Eine jeweilige Anpassung erfolgt nach steuerrechtlichen Vorgaben.
Reisekostenrechnungen und Materialrechnungen (4) werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne jeglichen Abzüge fällig.
Honorare beziehungsweise Honorarrechnungen werden spätestens drei Monate nach der vom Besteller/Kunde bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung des übersandten Text- und/oder Bildmaterials bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt ist.

Bei Zahlungen aus dem Ausland muss der in Euro (EUR) umgerechnete Betrag dem Rechnungsbetrag (EUR) entsprechen.
Die anfallenden Bank- und Umrechnungsgebühren trägt der Besteller/Kunde.
 

Urhebernachweise und Belegexemplare

Gemäß § 13 UrhRG. ist bei Veröffentlichungen unseres Text- und/oder Bildmaterials ausdrücklich der Urheber in der Form zu nennen, wie er von uns angegeben wurde.

Urhebervermerk in der Regel: Text/Foto: Wolfgang Jendsch, Radolfzell/Bodensee

Dieser Anspruch ist erfüllt, wenn die vereinbarte Zuordnung des Urhebervermerkes zum veröffentlichten Text oder Bild zweifelsfrei feststeht.
Für den Fall der Nichterfüllung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des Honorars fällig.
Von jeder Veröffentlichung sind uns gemäß § 25 VerlagsG zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenfrei zu übersenden.
 

Haftung, Gerichtsstand

Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ansprüche gegen uns sind auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt.

Kommt es bei einem Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu einer Verzögerung, einer Fehlproduktion oder zum Totalausfall des Arbeitsergebnisses (zum Beispiel durch Krankheiten oder Unfälle,  Filmbeschädigung oder -diebstahl, durch Strahlungseinwirkung, Fehlentwicklung oder Emulsionsfehler, schadhafte Kameras, Transport- oder Gepäckschaden), so haften wir für den entstandenen Schaden höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Honorars. Für darüber hinausgehende Schäden, zum Beispiel Reisekosten, Spesen oder sonstige Kosten, haften wir nicht.

Bei einer Nutzung unseres Text- und/oder Bildmaterials ohne unsere vorherige Zustimmung sowie in Fällen der unerlaubten Weitergabe haftet der Besteller/Kunde für alle sich hieraus ergebenden Ansprüche Dritter. Das gleiche gilt bei tendenzfremder Verwendung oder bei Verwendung für Werbezwecke, falls diesbezüglich keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Bei Missachtung eventueller Sperrvermerke (eingeschränkte Nutzungen, Fristen, Rechte Dritter, u.a.), die am Ende eines Textes oder auf der Rückseite von Fotos beziehungsweise an Dias angebracht sind, ist allein der Besteller/Kunde allen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
Bei Lieferungen ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind D-78315 Radolfzell/Bodensee.

Sollten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder der geltenden Rechtssprechung Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gelten die anderen Teile unverändert weiter.
 

Abschließende Bemerkung

Grundsätzlich sind wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit sowie im Umgang mit unseren Geschäftspartnern und Kunden an keiner rechtlichen Auseinandersetzung interessiert. Bei nicht immer auszuschließenden Meinungsverschiedenheiten sollten das klärende Gespräch und ein eventuell getroffener Kompromiss zu ihrem Recht kommen.
Negative Erfahrungen in Einzelfällen zwingen uns jedoch, solche "Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen" (ALGB) vorzugeben.

Radolfzell, Oktober 2002
FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch
D-78315 Radolfzell/Bodensee
 

Anhang
Gebühren und Kostensätze
 
Reisekosten und Spesen (Stand Oktober 2003):
Tagespauschale für Reportagen und Fotoaufnahmen (09.00 – 17.00 Uhr) EUR 46,00
Erweiterte Tagespauschale für Reportagen und Fotoaufnahmen bei nicht erfolgter Übernachtung EUR 75,00
Übernachtungspauschale, falls nicht die tatsächlichen Übernachtungskosten zur Anrechnung kommen EUR 65,00
Zuschläge zur Tages- und Übernachtungspauschale, zum Beispiel für Sonn- und Feiertage EUR 85,00
Kilometerpauschale (Hin- und Rückfahrt mit Pkw; je Kilometer) EUR 0,46
Verwendung von Farbdia-Filmen einschließlich Entwicklung; je Film EUR 7,70
Bearbeitungsgebühren für Bildauswahl-Sendungen:
Arbeitszeit (Recherche, Archiv, Zusammenstellung) pro Stunde:
Bemerkung: Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Unfang des Auftrages und der dazu erforderlichen Recherche sowie der anfallenden Arbeitszeiten.
EUR 45,00
Sonstige Gebühren und Honorare
für die Nutzung von Text- und/oder Bildmaterial sowie sonstige Agenturleistungen:
Archivierungsgebühren für Text- und/oder Bildmaterial (Kundenarchiv) nach Vereinbarung
Informationshonorar nach Vereinbarung
Layoutvorlagen nach Vereinbarung
Präsentationsgebühr für Dia- und Bildmaterial, zuzüglich der Bearbeitungsgebühr und der Versandkosten; je EUR 10,00
Leihgebühr für Bildmaterial (zum Beispiel für Bild- oder Diapräsentationen) nach Vereinbarung
Versandkosten, Verpackungskosten und Versicherungsgebühren nach Aufwand
Blockierungskosten
bei Überschreitung der vereinbarten kostenfreien Ansichtsfrist (Leihfrist):
Farbdias, pro Stück und Tag EUR 2,00
Negative (Dia, Bild), pro Stück und Tag EUR 2,00
Papierbilder (Prints), pro Stück und Tag EUR 1,00
Farbvorlagen (zum Beispiel Grafiken, Karten), pro Stück und Tag EUR 5,00
Sonstiges (zum Beispiel Ärmelabzeichen, Embleme) EUR 5,00
Ersatzgebühren bei Verlust oder Beschädigung -
Farbdias, Farbvorlagen, Negative:
Leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt (pro Stück) EUR 200,00
Starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt (pro Stück) EUR 350,00
Verlust und Totalbeschädigung (pro Stück) EUR 500,00
Ersatzgebühren für Dia-Duplikate (bei Wiederbeschaffbarkeit), pro Stück EUR 150,00
Ersatzgebühren bei Verlust und Beschädigung -
Diarahmen, Versandtaschen:
Permanentbeschriftung von Diarahmen; je Rahmen EUR 2,00
Verlust von Diarahmen; je Rahmen EUR 2,00
Permanentbeschriftung und/oder Permanentbeklebung von Versandtaschen; je Versandtasche EUR 10,00

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Leistungen: DE 142730309
Codes für Banküberweisungen innerhalb der Europäischen Union (EU):
IBAN (International Bank Account Number) - DE 14692500350004185260
BIC (Bank Identifier Code) - SOLADES 1 SNG

Radolfzell, Januar 2005
FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch
D-78315 Radolfzell/Bodensee
 
 
 



Weitere Informationen auf Anfrage
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Wolfgang Jendsch, Fachredakteur/Fachautor
Buchhof 1 - D-78315 Radolfzell/Bodensee
Telefon (+49) (0)7732/12893 - Telefax (+49) (0)721/151510123
eMail: info@feuerwehrpresse.de

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